Bildungschancen für Alle! Wir fordern eine Beratungsstelle für die Bildungsprämie.

Als Bürger im Landkreis Rotenburg muss man nach Verden, Stade oder in den Heidekreis fahren um Beratung zur Bildungsprämie zu bekommen. Weite Wege für Menschen, die eh schon knapp bei Kasse sind. Genau diesen Menschen will die Bildungsprämie helfen. Diejenigen die unter 20.000 € Bruttoeinkommen im Jahr verdienen, steht eine Bildungsprämie zu. Noch nicht gewusst? Kein Wunder! Rund 530 Beratungsstellen bundesweit ermöglichen eine Auskunft über die Möglichkeiten. Dem Kreis Rotenburg fehlt allerdings eine Beratungsstelle. Das wollen wir LINKE gerne ändern! Darum beantragen wir im Kreistag eine Diskussion darüber im Fachausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Antragsstellung zur Einrichtung einer oder mehrerer Beratungsstelle/n im Rahmen des Bundesprogramms Bildungsprämie

Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt, dass die Überlegung eine Beratungsstelle im Rahmen des Bundesprogramms Bildungsprämie in Rotenburg zur Diskussion in den Fachausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit übergeben wird.


Begründung:

Lebenslanges Lernen ist ein wichtiges Thema, das sowohl berufliche als auch allgemeine Aspekte beinhalten sollte. Das Ziel der Bildungsprämie ist es in diesem Zusammenhang, mehr Menschen für die individuelle berufliche Weiterbildung zu mobilisieren. Dies betrifft insbesondere Personengruppen, die sich aus finanziellen Gründen nicht an Weiterbildungsaktivitäten beteiligen.

Landkreis Rotenburg als Standort

Aus "Anlage 1 - Übersicht der Beratungsstellen in Niedersachen (sic!)" ist zu entnehmen, dass der Landkreis Rotenburg bislang keine Beratungsstelle aufweist.

Der Webpräsenz der Bildungsprämie ist zu entnehmen, dass eine möglichst flächendeckende Verteilung der Beratungsstellen über Deutschland angestrebt wird.

"Das Netz an Beratungsstellen für das Programm Bildungsprämie für die 3. Förderphase ist nahezu vollständig. Aspekte beim Aufbau des Beratungsstellennetzwerks sind eine möglichst flächendeckende Verteilung der Beratungsstellen über Deutschland, ihre gute Erreichbarkeit und die Vermeidung von Doppelstrukturen."

( http://www.bildungspraemie.info/de/antragstellung-27.php – Stand 07.01.2018)

Eine möglichst flächendeckende Verteilung von Beratungsstellen sowie eine gute Erreichbarkeit kann durch den vorliegenden Antrag auch über den Landkreis Rotenburg (Wümme) erzielt werden. Eine Doppelstruktur kann ausgeschlossen werden, da der Landkreis Rotenburg (Wümme) bislang keine Beratungsstelle des Beratungsstellennetzwerks aufweist. Die Größe des Landkreises bietet gegebenenfalls die Möglichkeit, mehr als eine Beratungsstelle in verschiedenen Städten zu beantragen. Diese Entscheidung trifft die Kreisverwaltung als Antragssteller.

 

Kosten

Aus der "Richtlinie zur Förderung von Prämiengutscheinen und Beratungsleistungen im Rahmen des Bundesprogamms Bildungsprämie vom 9. Juni 2017" geht hervor :

"Die Förderung der Prämienberatungen erfolgt aus Mitteln des Bundes. Die Förderung der Ausgaben für individuelle berufliche Weiterbildung (Prämiengutschein) wird nach Maßgabe der geltenden EU-Verordnungen – aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) – kofinanziert."

( http://www.bildungspraemie.info/_medien/downloads/BiP_RiLi_Ph3.pdf – Stand: 07.01.2018)

Anlage 1 – Übersicht der Beratungsstellen in Niedersachen (sic!)

http://www.bildungspraemie.info/de/beratungsstelle-suchen-25.php?LANG=DEU&M=443&PID=233 – Stand: 07.01.2018

Nils Bassen, 13.02.2018