Landesregierung benachteiligt Wochenmärkte und bevorteilt Konzerne

Stefan Klingbeil

Ergänzend zur Pressemitteilung von Hans-Henning Adler, Mitglied des Landesvorstandes Niedersachsen der LINKEN

In der Nds. Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie vom 02.04.2020 ist in § 3 Ziff. 7 g geregelt, dass der Verkauf in Bau- und Gartenmärkten gestatet ist. Gleichzeitig regelt § 9 S.1 : „Auf Wochenmärkten sind nur Verkaufsstände für Lebensmitteln erlaubt.“

Dies bedeutet, dass Pflanzen und Blumen, Waren, die traditionell auf den Wochenmärkten angeboten werden, dort nicht verkauft werden dürfen. Dies ist ein Ungleichbehandlung der Marktbeschicker gegenüber den Baumarkt-Konzernen und großen Gartenmärkten, für die es keinen sachlichen Grund gibt. Damit wird den Gartencentern und Baumärkten - gerade zu Ostern - ein unzulässiger Wettbewerbsvorteil verschafft.

Eine Ansammlung von mehreren Menschen, die natürlich weitestgehend zu vermeiden ist, kann es im Baumarkt oder Gartencenter ebenso geben wie auf dem Wochenmarkt.

Noch kann diese offensichtliche Fehlentscheidung korrigiert werden. Die hier vorgenommene Benachteiligung der Wochenmärkte ist deshalb sofort durch Änderung der Verordnung aufzuheben.

Auch auf Anfrage von Stefan Klingbeil, an den Landrat Herrn Luttmann und Rotenburgs Bürgermeister Weber, mit der Bitte die zuständigen Behörden um Prüfung dieser Sachlage zu bitten, kam eine inhaltlich gleiche Auskunft. Es sei nicht beabsichtigt, den Blumenverkauf auf Wochenmärkten zu erlauben, hieße es aus dem zuständigen Ministerium.

Klingbeil dazu: „Da sich der Mindestabstand von Blumenhändlerinnen auf dem Marktplatz in Rotenburg kein anderer ist, als an jedem anderen dort aufzufindenden Stand, kann ich diese Herangehensweise nicht verstehen. Natürlich soll die Frequentierung auf dem Marktplatz gering gehalten werden, dass verstehe ich. Mit diversen Maßnahmen haben die Händlerinnen darauf bereits reagiert. Jedoch kommen doch nur vereinzelt Personen auf den Markt um ausschließlich Blumen zu kaufen, spricht, die Bürgerinnen kommen auch ohne Blumenhändlerinnen. Dieses Verbot schadet den Kleinbetrieben, produziert wird weiterhin, aber ohne Absatz drohen herbe Verluste, die auch nicht durch ein Rettungspaket aufgefangen werden können.“