Datenschutzproblem im Bildungssystem

Stefan Klingbeil

Vollkommen zurecht kritisiert Frau Thiel, die Landesbeauftragte für Datenschutz, den Einsatz von WhatsApp durch Lehrkräfte.

Entgegen den Empfehlungen von Frau Thiel gibt der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne (SPD) grünes Licht für die schulische Nutzung mit dem Messengerdienst WhatsApp.

Was Frau Thiel damit beschreibt, dass „es deutlich datensparsamere Messenger-Dienste“ auf dem Markt gibt, konkretisiert sich darin, das dem Unternehmen Facebook - in dessen Besitz WhatsApp ist, nun Schulstrukturen und der Zusammensetzung von Klassen offenbart werden.

Indem Facebook mit dem Segen des Kultusministers weiß, welche Schülerin in welcher Gruppe ist, weiß nun ein Unternehmen im EU-Ausland, welches Kind in welcher Klasse, gar auf welche Schule und damit auch Schulart besucht. Schließlich haben auch Lehrkräfte ein „Profil“. Es ist ein leichtes für das Unternehmen eins und eins automatisch zusammen zu zählen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier im Sinne der Fürsorgepflicht des Landes gehandelt wird

In einer Antwort aus dem Büro von Frau Thiel heißt es allerdings auch:

"Entscheidend ist, dass trotz der aktuellen Krise immer das Mittel gewählt wird, das am wenigsten in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift."

Das geht so nicht! Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wird mit so einer Argumentation außer Kraft gesetzt. Seit letzter Woche wissen wir bezüglich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Demonstrationen), dass eben kein Grundrecht ein anderes außer Kraft setzen darf. Darf das Recht auf Bildung nun das Grundrecht informationelle Selbstbestimmung außer Kraft setzen?

Jahrelang spielt die technische Aktualisierung des Bildungssystem nur eine marginale Rolle in Niedersachsen. Jetzt werden Grundrechte geopfert, weil zu lange geschlafen wurde.

Wesentlich schlimmer ist allerdings, das was nicht benannt wird. In viele Fällen wird das kostenpflichtige, datenschutzfreundliche Angebot „Iserv“ genutzt. Iserv ist eine Plattform, speziell für den Bildungsbereich.

Mir ist allerdings bekannt, dass Schulen keine ausreichenden Kapazitäten besitzen oder ihr Angebot technisch noch nicht für alle Klassen umgesetzt haben. Zum Teil greifen Lehrkräfte nun darauf zurück, dass Lernergebnisse an kostenfreien E-Mail-Adressen geschickt werden können, auch solche von Apple (icloud.com).

Um es deutlich zu formulieren: Nahezu jeder Anbieter, der kostenfreie E-Mail-Adressen anbietet, scannt die Inhalte von E-Mails. Das bedeutet, dass Lernergebnisse und Lernstände von Schülerinnen ausgelesen und verwertet werden. Das Kultusministerium hat unserer Kenntnis nach auch diese Nutzung freigegeben. Selbst wenn Lehrkräfte nach Corona die Daten auf dem Handy oder in ihren (privaten) E-Mail-Postfächern löschen, werden die Ergebnisse die nun Anbietern im EU-Ausland vorliegen, ein Leben lang gespeichert bleiben und ausgewertet sein und als Werbeanzeige eingeblendet werden. Grundrecht adé.

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