Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilebenden Katzen und Katzen mit Freigang

Nils Bassen & Nadine Rathje

Die Überpopulation von Katzen ist aus Sicht des Tierschutzes ein ernsthaftes Problem. Vorrangig leiden die Katzen selber dadurch. Unter Futtermangel, Inzucht, Krankheiten und Verwilderung. Die verwilderten Katzen leben in einem großen Elend, sie finden zu wenig Futter, leiden unter Infektionskrankheiten und Parasiten und sterben auch recht früh. Auch der Aspekt Artenschutz sollte hier nicht außer Acht gelassen werden.
Verwilderte Katzen stellen ein großes Problem für die Population der Singvögel dar. Auch Blindschleichen, Eidechsen, Frösche, Kröten und junge Hasen passen ins Beuteschema von Katzen. Der Tierschutzbund schätzt, dass es bundesweit circa zwei Millionen dieser Straßen /Streunerkatzen gibt. Dieses Problem verschärft sich ständig, weil es eben regelmäßig zu Paarungen auch mit freilaufenden Hauskatzen kommt. Um dieses Problem der immer weiter steigenden Katzenpopulationen entgegen zu wirken, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor.

Kastrationspflicht in vielen Gemeinden
100.000 Euro stellte das Land Niedersachen, nach Angaben der Tierschutzbeauftragten,
2016 zur Verfügung, um Katzen kastrieren zu lassen. Für die Pflege von Tieren müssten
jedoch die Kommunen selber aufkommen. Viele Städte und Gemeinden in Niedersachsen
haben daher schon eine Kastrationspflicht durchgesetzt. Katzenhalter, die ihren Tieren
Freigang ermöglichen, werden darin verpflichtet, diese von einem Tierarzt vorab kastrieren
zu lassen. Der Deutsche Tierschutzbund hat eine Liste der Städte und Gemeinden
veröffentlicht, in denen die Kastrationspflicht gilt.

Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz bestehen mittlerweile
diversen Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Auch gibt es schon immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen. Diese können
einerseits auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen
der Länder nach § 13b Tierschutzgesetz entstanden sein.Zusammengefasst gibt es heute mindestens 741 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen. (Dem Antrag liegt eine Auflistung Vor. Stand: Mai 2019 - kein Anspruch auf Vollständigkeit.)

Daher schlagen wir vor, geeignete Maßnahmen (Verordnung über Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht) für das gesamte Kreisgebiet zur Abwehr von Gefahren für
freilebende Katzen und Katzen mit Freigang im Sinne des Tierschutzgesetzes zu beschließen.

 

Wenn der öffentliche Nahverkehr günstig ist, lassen viele Menschen ihr Auto stehen. Das zeigen die Verkaufszahlen des 49-Euro- Tickets. Doch es könnten noch viel mehr sein. Deshalb wollen wir, dass der ÖPNV in naher Zukunft kostenfrei wird. Gleichzeitig wollen wir in den Ausbau von Bus und Bahn investieren, damit kein Dorf abgehängt ist und in den Städten niemand mehr ein eigenes Auto benötigt. Denn eins ist klar: Der zunehmende Verkehr beschleunigt den Klimawandel und schadet der Lebensqualität. Wir müssen Menschen und Güter an ihr Ziel bringen und gleichzeitig den Gesamtverkehr verringern. Das gelingt, wenn möglichst viele auf gemeinsame, öffentliche Verkehrsmittel umsteigen und wir den Gütertransport auf die Schiene verlagern. Mehr zum Thema.

Niemand darf weniger als 1.200 Euro zum Leben haben. Das ist das Mindesteinkommen, das vor Armut schützt. Erwerbslose ebenso wie Menschen in Rente. Eine eigenständige Kindergrundsicherung in Höhe von 630 Euro soll die Lebenschancen aller Kinder sichern. Wir wollen öffentliche Einrichtungen ausbauen, die allen nützen und von allen genutzt werden: gebührenfreie Bildung von der Kita bis zur Uni. Wir wollen Schwimmbäder und Bibliotheken ausbauen und Sportvereine unterstützen. Solange Lebensmittel und Energie immer teurer werden, brauchen wir ein Inflationsgeld von 125 Euro pro Haushalt und 50 Euro zusätzlich für Kinder und Partner*innen. Mehr zum Thema.

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