Warum die Personalratswahlen für städtische Angestellte in den Kitas diesmal besonders wichtig sind
In Kürze werden Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes zu Personalratswahlen aufgerufen. Hierzu möchte ich insbesondere Erzieherinnen und Erzieher der Stadt Rotenburg ans Herz legen, genau darauf zu achten, wer sich da zur Wahl aufstellt. Denn im aktuellen Personalrat der Rotenburg sind von den neun Kolleginnen, zwei Kitaleitungen, die im Zweifel auch gegen die Interessen der Angestellten stimmen könnten.
Von den über 300 Beschäftigten in der Stadt Rotenburg (Wümme) sind etwa 80 Mitarbeiter*innen im Sozial- und Erziehungsdienst. Das ist ein Viertel - 25 Prozent! - aller Beschäftigten der Stadt und stellt damit eine bedeutsame Gruppe dar. Die Mehrheit davon arbeitet in einer der städtischen Kindertagesstätten.
Im Mai 2022 hat die Gewerkschaft ver.di zwei zusätzliche freie Tage für Erzieher*innen, Sozialassistent*innen, Heilerziehungspfleger*innen und Sozialarbeiter*innen ausgehandelt. Diese zwei Tage sind eigentlich individuelle Freizeittage, die nur in besonderen Fällen nicht genehmigt werden dürfen. Diese Tage sollen der persönlichen Erholung und nicht der besseren Planung von Schließungstagen einer Kita dienen.
Im vergangenen Jahr wurde jedoch die persönliche Entscheidung, wann Regenerationstage genommen werden, mit Hilfe von Kita-Leitungen, verhindert.
Auf meine damalige Nachfrage im Rathaus hieß es, dass die Kita-Leitungen gefragt wurden, ob sie mit einer Festlegung der zwei freien Tage einverstanden wären, um mehr Planungssicherheit zu erhalten. Die Erzieher*innen im Gruppendienst wurden allerdings nicht gefragt. Wie bitte? Für mich ist dies auch weiterhin ein absolut unverständliches Vorgehen aus dem Rathaus.
Denn der Rat der Stadt Rotenburg hat, auf Empfehlung des Bürgermeisters Herrn Oestmann, entschieden, dass diese zwei Tage nicht individuell genommen werden dürfen, sondern fest in den Jahresplan der städtischen Kitas eingeplant werden. Das ist meines Wissens nach einmalig in Deutschland und illegal. Diese in der Satzung der Stadt Rotenburg verankerte Regelung umgeht das Recht auf Inanspruchnahme, der, von der Gewerkschaft, erstrittenen Regenerationstage und schränkt die Freiheiten für das sowieso schon sehr belastete Kitapersonal erneut ein. Das widerspricht dem eigentlichen Sinn dieser Ausgleichstage und könnte von Mitarbeiter*innen mit ziemlicher Sicherheit eingeklagt werden.
Was diesem Prozess die Krone aufsetzt: Auch der Personalrat der Stadt Rotenburg hat zugestimmt. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Da sitzen also zwei Kita-Führungspersonen im Personalrat, die eigentlich für die Interessen ihrer Kollegen und Kolleginnen stimmen sollten – sollte man zumindest meinen. Stattdessen haben sie sich allerdings, wohl auf Grund ihrer Leitungsfunktion, gegen die Interessen der Arbeitnehmenden an der Basis entschieden.
Liebe Mitarbeiter*innen der städtischen Kitas in Rotenburg: Aufgepasst bei der Personalratswahl!