Gesetzeslücke gefährdet Notbetreuung

Sünje Loes

Gerade erst haben die Bildungsminister*innen der Länder eine langsame Öffnung der KiTas beschlossen, da schlägt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Alarm. Die Vorgaben für den Arbeitnehmerschutz stehen in einem deutlichen Widerspruch zu den Aufgaben und Möglichkeiten der Kinderbetreuung. Schutzwände und ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Erziehern und Kindern schließen eine sinnvolle Betreuung aus. In der Konsequenz bleibt die Kindertagesstätte Sonnenblume in Ahausen nun bereits komplett geschlossen, auch eine Notbetreuung kann unter diesen Umständen nicht gewährleistet werden, erklärt die Leiterin in einem Rundbrief an die Eltern. Der Grund ist der, dass sie ihrer Führsorgepflicht den Angestellten gegenüber zur Zeit nicht nachkommen kann und Sonderregelungen für den Betreuungsbereich bisher nicht gelten. Sollte sich also eine der Betreuungspersonen im Rahmen der Arbeit infizieren und zu Schaden kommen, so ist es einer anwaltschaftlichen Stellungnahme zu Folge wahrscheinlich, dass es zu Haftungsansprüchen gegenüber den Verantwortlichen kommt. Im Klartext bedeutet dies, dass jede Kitaleitung vor Gericht landen und verurteilt werden kann, sollte sich einer aus dem Personal bei den Kindern anstecken. Nachfragen bei den verschiedenen zuständigen Stellen in Niedersachsen ergaben keine Klärung. Und so verständlich die Entscheidung der Leitung in Ahausen ist, so ärgerlich ist es auch für die Eltern und so bedrohlich für die Gesellschaft, sind wir doch alle darauf angewiesen das die Kinder von Pflegekräften, Ärzten, Polizisten und Veräufern weiterhin betreut werden. Es wird Zeit das die verantwortlichen Stellen sich auch verantwortungsbewusst zeigen und schnell Rechtssicherheit für alle im Betreuungssektor tätigen schaffen.