Ordnungswidrigkeit gegenüber eines Achimer Genossen unrechtmäßig

Stefan Klingbeil

Wie mir bekannt bekannt wurde, ist gegen eines unserer Mitglieder aus dem Landkreis Verden ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Als Grund wurde angegeben, dass er eine Kundgebung gegen einen Stand der Alternativlosen
Partei Deutschland nicht angemeldet hätte.

Während der friedlichen Protestaktion hat die Polizei einen Verantwortlichen gesucht, da sie behauptete, nur so auf den Einsatz von Zwangsmitteln verzichten zu können. Um die Situation zu deeskalieren erklärte sich unser Mitglied spontan bereit, diese Funktion zu übernehmen. Soweit, so friedlich. Nichts ahnend erhielt die Person Wochen später einen Brief mit der Information, dass gegen ihn ein
Ordnungswidrigkeitsverfahrens wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht eröffnet wurde. Der Vorwurf lautet, die Veranstaltung sei keine 48 Stunden vorher angemeldet worden.

Wenn das nicht schon unverschämt genug ist, dann wird es noch unverständlicher, wenn die Hintergründe des Tages öffentlich werden. Denn die Bekanntgabe, dass am 21. November 2020 niedersachsenweit Informationsstände der Alternativlosen Partei angemeldet wurden, wurde weniger als 48 Stunde vorher öffentlich bekannt. “Als Sprecher des Bündnis Aufstehen gegen Rassismus Rotenburg (Wümme) stand ich persönlich vor genau der gleichen Sachlage an eben jenen Tag. Das Ordnungsamt des Landkreises Rotenburg wies mich einen Tag vorher auf die 48 Stunden Regelung hin, ich erklärte, dass eine Anmeldung zur Gegenkundgebung gar nicht möglich gewesen wäre, worauf man mich schließlich direkt an die Polizeidienststelle Rotenburg verwies. Den nachfolgenden Anruf hätte ich - nur nebenbei erwähnt - gar nicht tun müssen. Allerdings zog ich den Kontakt mit den Behörden vor, da ich zu dem Zeitpunkt mit dem engagierter DGB-Kreisvorsitzende im Heidekreis, H-D Charly Braun, in Kontakt stand, der zu dem Zeitpunkt vor gleich zwei Prozessen wegen ähnlicher Fälle stand. Die Verfahren gegen Braun gingen mittlerweile vor Gericht und wurden eingestellt.
Beide Bußgelder mussten, entgegen der Auffassung der Polizei, nicht gezahlt werden. Auf den Anwaltskosten blieb er allerdings sitzen.“ so Stefan Klingbeil.

Die Ordnungshüter im Landkreis Verden sehen die Lage bis heute anders. Wir gehen davon aus, dass den Beamt:innen vor Ort, die Hintergründe an dem Tag nicht bekannt waren. Irren ist menschlich, aber dazu müsste nun die Behörde dazu stehen und das Verfahren umgehend von sich aus einstellen. Oliver-Jan Kornau, das beschuldigte Kreisvorstandsmitglied unserer Partei in Verden
dazu: „Ich habe mich in einer Situation, in der die Achimer Polizei uns Antifaschist:innen mit Gewalt drohte, spontan als Versammlungsleiter zur Verfügung gestellt. Mehr nicht.”

Wo kommen wir denn hin, wenn politisch engagierte Menschen sich Anwälte nehmen müssen und diese Kosten dann auch noch selbst bezahlen müssen, weil sich bei Prozessbeginn heraus stellt, dass die Faktenlage absolut nicht haltbar ist und daraufhin das Verfahren eingestellt wird. Wenn dann auch noch solche Aktionen als linksextremistische Taten in den Verfassungsschutzbericht Niedersachsen Einzug finden, wäre es schlichtweg peinlich.