Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilebenden Katzen und Katzen mit Freigang

Nils Bassen & Nadine Rathje

Die Überpopulation von Katzen ist aus Sicht des Tierschutzes ein ernsthaftes Problem. Vorrangig leiden die Katzen selber dadurch. Unter Futtermangel, Inzucht, Krankheiten und Verwilderung. Die verwilderten Katzen leben in einem großen Elend, sie finden zu wenig Futter, leiden unter Infektionskrankheiten und Parasiten und sterben auch recht früh. Auch der Aspekt Artenschutz sollte hier nicht außer Acht gelassen werden.
Verwilderte Katzen stellen ein großes Problem für die Population der Singvögel dar. Auch Blindschleichen, Eidechsen, Frösche, Kröten und junge Hasen passen ins Beuteschema von Katzen. Der Tierschutzbund schätzt, dass es bundesweit circa zwei Millionen dieser Straßen /Streunerkatzen gibt. Dieses Problem verschärft sich ständig, weil es eben regelmäßig zu Paarungen auch mit freilaufenden Hauskatzen kommt. Um dieses Problem der immer weiter steigenden Katzenpopulationen entgegen zu wirken, schlägt der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam mit den ihm angeschlossenen Tierschutzvereinen eine möglichst flächendeckende Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen vor.

Kastrationspflicht in vielen Gemeinden
100.000 Euro stellte das Land Niedersachen, nach Angaben der Tierschutzbeauftragten,
2016 zur Verfügung, um Katzen kastrieren zu lassen. Für die Pflege von Tieren müssten
jedoch die Kommunen selber aufkommen. Viele Städte und Gemeinden in Niedersachsen
haben daher schon eine Kastrationspflicht durchgesetzt. Katzenhalter, die ihren Tieren
Freigang ermöglichen, werden darin verpflichtet, diese von einem Tierarzt vorab kastrieren
zu lassen. Der Deutsche Tierschutzbund hat eine Liste der Städte und Gemeinden
veröffentlicht, in denen die Kastrationspflicht gilt.

Zuständigkeitsverordnungen auf Basis § 13b Tierschutzgesetz bestehen mittlerweile
diversen Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Auch gibt es schon immer mehr Orte mit geänderten Kommunalverordnungen. Diese können
einerseits auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis von Zuständigkeitsverordnungen
der Länder nach § 13b Tierschutzgesetz entstanden sein.Zusammengefasst gibt es heute mindestens 741 Städte und Gemeinden mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen für Katzen. (Dem Antrag liegt eine Auflistung Vor. Stand: Mai 2019 - kein Anspruch auf Vollständigkeit.)

Daher schlagen wir vor, geeignete Maßnahmen (Verordnung über Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht) für das gesamte Kreisgebiet zur Abwehr von Gefahren für
freilebende Katzen und Katzen mit Freigang im Sinne des Tierschutzgesetzes zu beschließen.